Ein Kriegsverbrechen?!

Die Flächenbombardierung Dresdens vor 66 Jahren aus juristischer Sicht

09.02.11
Flächenbombardierung deutscher Städte: Anglo-amerikanische Flugzeuge beim Bomenabwurf

War die Zerstörung Dresdens durch anglo-amerikanische Bomber vom 13. bis 15. Februar 1945 ein Kriegsverbrechen? Die Frage beschäftigt neben der Ethik naturgemäß die Jurisprudenz. Während wichtige Moralphilosophen wie John Rawls oder A. C. Grayling unterschiedslose Luftangriffe klar verurteilen, brechen in der Völkerrechtsdebatte markante Gegensätze auf.

Einige Juristen bewerten die Flächenbombardements als Verstoß gegen ungeschriebenes Kriegsvölkergewohnheitsrecht. Dazu gehören James M. Spaight, bis 1937 Staatssekretär im britischen Luftfahrtministerium, und der Cambridge-Professor Hersch Lauter­pacht (1897–1960). Der deutsche Völkerrechtler Eberhard Spetzler begründete das mit ausdrücklichen Bekenntnissen aller Luftmächte des Zweiten Weltkriegs zum Schutz der Zivilbevölkerung. Das dadurch geschaffene oder bekräftigte Gewohnheitsrecht könne nicht durch Rechtsverstöße binnen weniger Jahre erloschen sein. Konsequenterweise hätten die Westalliierten ihre Flächenangriffe bis 1945 effizient verschleiert.
Widerspruch kam von Bomber-Command-Chef Arthur Harris: „In diesem Fall des Einsatzes der Luftstreitkräfte gibt es überhaupt kein Völkerrecht. … Trotz allem, was in Hamburg geschah, erwies sich das Flächenbombardement als vergleichsweise humane Methode.“ Die gleiche Sichtweise lag den Nürnberger Prozessen zugrunde. Die Attacken der Luftwaffe auf Warschau, Rotterdam und Coventry und erst recht die Zerstörungen Dresdens, Hamburgs oder Pforzheims wurden dort nicht verhandelt.
Erst unter dem Schock des Vietnamkriegs wechselte Telford Taylor, stellvertretender US-Chefankläger in Nürnberg, die völkerrechtlichen Fronten: „Dresden dürfte das Gewissen dieser Mächte heute noch belasten. Im Falle Hiroshimas kann über das Für und Wider gestritten werden; für Nagasaki habe ich noch keine plausible Rechtfertigung gehört.“ Taylors Hinwendung zu einem moralisch inspirierten Luftkriegsrecht, vor allem aber seine unscharfe Deutung des Begriffs militärisches Ziel lösten Kontroversen aus. Der Historiker und Buchautor Jörg Friedrich bemängelte: „Taylors Vorschlag, welcher die Einäscherung von 3400 Wuppertalern zulässt, weil am Ort Fallschirmseide hergestellt wird, und 6000 Heilbronner zu töten verbietet, weil sie Wein vermarkten, … ist nicht als Kriegsartikel formulierbar.“
Neben der inhaltlichen Klarheit zählt Friedrich die realitätsprägende Kraft zu den Bedingungen geltenden Völkerrechts. Daran fehle es dem angeblichen Luftkriegsgewohnheitsrecht der 1940er Jahre, das Terrorangriffe weder verhindert noch für eine spätere Bestrafung der Verantwortlichen gesorgt habe. Logischerweise sind diese Angriffe für Friedrich keine Verbrechen im juristischen Sinne: „Durch den Weltkrieg, seinen Verlauf, Ausgang und Gerichtsepilog ist eine Rechtswirklichkeit hergestellt worden. Die Flächenvernichtungsbombardements deutscher Städte gelten historisch weder im Ereignis noch in der Methode als ein Unrecht.“
Erstaunlicherweise prüfte niemand die Flächenangriffe anhand Art. 23 b und g, 25 und 27 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907. Zur Anwendung käme dabei das reiche Arsenal juristischer Methodenlehre. Die genannten HLKO-Normen müssten nach ihrer Entstehungsgeschichte, ihrem systematischem Standort im Völkervertragsrecht sowie ihrem der Aufklärung entlehnten Sinn und Zweck ausgelegt werden. Eine Klassifizierung der Zerstörung Dresdens als schwerer Rechtsverletzung wäre die Folge. Der Hinweis auf eine vermeintlich abweichende „Rechtswirklichkeit“ würde daran nichts ändern, da geschriebenes Völkervertragsrecht ein stabileres Fundament bildet als die wacklige Konstruktion eines ungeschriebenen Gewohnheitsrechts. Björn Schumacher


Kommentare

sitra achra:
13.02.2011, 16:59 Uhr

Diese "vergleichsweise humane Methode" wird hoffentlich eines Tages bei den Anglos auch praktiziert! Ich freue mich schon darauf!


Joachim Mader:
14.02.2011, 10:50 Uhr

Mit Sicherheit ist die Beurteilung der "Rechtslage" im Zusammenhang mit den Flächenbombardements von großer Bedeutung. Darüber können Historiker und Rechtsgelehrte tiefschürfend diskutieren.
Für bedrückend halte ich es jedoch, daß es so gut wie nicht möglich ist, in angemessener und in der Öffentlichkeit entsprechend wahrnehmbarer Form zu gedenken und zu trauern. Alles das, was Deutschen angetan wurde, wird verdrängt, Kriegsverbrechen werden nicht als solche bezeichnet. Eher das Gegenteil ist der Fall, die Opfer werden verunglimpft und verhöhnt.
Wo bleibt zu diesem Thema eine große und bewegende Rede des Bundespräsidenten?


Hans-Peter Michael:
15.02.2011, 13:44 Uhr

@"Trotz allem, was in Hamburg geschah, erwies sich das Flächenbombardement als vergleichsweise humane Methode ..." Zynischer konnte der Mörder Harris sich nicht rechtfertigen und der Dicke mit der Zigarre.


sitra achra:
15.02.2011, 20:37 Uhr

Warum wird mein Originalzitat von Churchill nicht veröffentlicht?
Er hat darin gefordert, dass 600.000 Flüchtlinge aus Breslau wörtlich: geröstet werden (how we can roast...).
Ist dieses Wissen zuviel für die linken Sensibelchen? Bomber Harris, do it again?
In diesem Fall gern, denn es sind kaum noch anständige Menschen übrig, deren Tod man bedauern müsste. Nur linke Amöben, also Harris: do it again, but now perfectly!


Rudolf Pueschel:
16.02.2011, 00:12 Uhr

"Haetten wir den Krieg verloren, waeren wir als Kriegsverbrecher angeklagt und verurteilt worden", spricht Robert MacNamara, damals Offizier im Strategic Air Command und spaeter Verteidigungsminister unter Kennedy und Johnson, im Film "The Fog of War". Konkrete Beispiele nennt er nicht, aber ganz klar waere das Ausmass und die Art und Weise der Zerstoerung Dresdens einer der Anklagepunkte gewesen.


Igor Wolf:
17.02.2011, 12:00 Uhr

Trotz allem, was in Hamburg geschah, erwies sich das Flächenbombardement als vergleichsweise humane Methode ..." Zynischer konnte der Mörder Harris sich nicht rechtfertigen und der Dicke mit der Zigarre. Der Dicke mit der Zigarre war der Befehlshaber von Harris. Churchill - anerkannter Kriegsverbrecher - erhielt den Literaturnobelpreis und in Aachen den Karlspreis. Derart werden Kriegsverbrecher - wenn sie nicht Deutsche sind - geehrt. Auch von ihren Opfern - wenn diese Deutsche sind.


sitra achra:
17.02.2011, 21:36 Uhr

Dem sei, wie es sei. Trotzdem werden wir die Briten nicht aus einem Drittel ihres Staatsgebietes vertreiben, Millionen von ihnen auf entwürdigendste Weise abschlachten (zumeist Frauen und Kinder, alte Menschen).
Wir werden auch nicht fordern, dass sie endlos für uns zahlen und ihre ewige Schuld verinnerlichen. Auf eine solche Idee kann nur eine Spezies auf Erden kommen.
Trotzdem wäre eine offizielle Entschuldigung vonseiten der Briten dringend geboten!


Hans-Georg Huber:
19.02.2011, 22:24 Uhr

Ich kann mich daran erinnern, daß der britische Historiker Irvin in seinen Publikationen die Zahl der Opfer in den Dresdener Bombennächten mit mehr als 203.000 beziffert hat. Man hat ihn mit der Faschismuskeule aus der deutschen Öffentlichkeit vertrieben.
Tatsache ist: Dresden war im Februar 1945 "Offene Stadt", also nicht zur Festung erklärt. Die Eisenbahnzüge waren proppevoll mit Kindern aus der Landverschickung, Soldaten aus den damals hektischen Umgruppierungen verstopften ebenfalls die Stadt.
Die heute genannte Zahl von 25.000 Opfern kann nicht stimmen, ist allenfalls auf Dresdener zu verstehen, die schon immer in dieser Stadt gewohnt hatten; von den Massen der Toten kann es eben keine Melderegister gegeben haben.


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