04.05.2024

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Gemälde im Rügenwalder Schloss: Bogislaw V. mit seinen beiden Gemahlinnen Elisabeth von Polen und Adelheid von Braunschweig. Aus dem Stammbaum der Greifen, geschaffen 1598 von dem niederländischen Maler Cornelius Krommeny
Foto: WimipediaGemälde im Rügenwalder Schloss: Bogislaw V. mit seinen beiden Gemahlinnen Elisabeth von Polen und Adelheid von Braunschweig. Aus dem Stammbaum der Greifen, geschaffen 1598 von dem niederländischen Maler Cornelius Krommeny

650. Todestag

Ständig Konflikte um Territorien

Bogislaw V. von Pommern regierte in unruhigen Zeiten – Heirat der Tochter stärkte Pommern

Martin Stolzenau
24.04.2024

Herzog Bogislaw V. von Pommern entstammte bekanntlich dem Herrscherhaus der Greifen. Er regierte zuerst das Teilherzogtum von Pommern-Wolgast und später, nach einer Neuordnung der Greifen-Territorien, ab 1368 das Teilherzogtum von Pommern-Stolp. Er war in erster Ehe mit einer Tochter des polnischen Königs verheiratet und erreichte später die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit Kaiser Karl IV. Von Herzog Bogislaw V. und seinen beiden Ehefrauen ist ein Bildnis überliefert, das der aus den Niederlanden stammende Güstrower Hofmaler Cornelius Krommeny schuf.

Bogislaw V. wurde um 1318 geboren und war wohl der älteste Sohn unter mehreren Brüdern. Das waren Barnim IV. und Wartislaw V. Die Eltern waren Herzog Wartislaw IV. und Herzogin Elisabeth von Schlesien. Sie herrschten über das pommersche Teilherzogtum von Pommern-Wolgast. Die Söhne erhielten eine standesgemäße Ausbildung, die vor allem dem Rittertum und der Religion geschuldet war. Vater Wartislaw IV. hatte nach dem Aussterben des rügenschen Fürstenhauses dessen Territorium übernommen. Das umfasste außer Rügen auch Teile des Festlandes. Das bedeutete einen Machtzuwachs. Doch das Erbe der Rügenfürsten interessierte auch andere Fürstenhäuser.

Begehrlichkeiten geweckt
Als Wartislaw IV. 1326 starb und seine Söhne noch Kinder waren, nutzte Heinrich II. von Mecklenburg diese Gelegenheit zur Einverleibung des rügenschen Erbes. Es kam zum „Ersten Rügischen Erbfolgekrieg“. Doch die Greifen siegten mit Unterstützung der Grafen von Gützkow, unter Führung von Herzog Bar-

­nim III. von Pommern-Stettin, dem Vormund der noch regierungsunmündigen Herzöge von Pommern-Wolgast mit Bogislaw V. Es kam zum Frieden von Brudersdorf. Pommern-Wolgast behielt das Rügenerbe, musste aber eine große Abfindung zahlen und bis zu deren Begleichung auf einen Teil der rügenschen Festlandbesitzungen verzichten. Das allerdings barg schon den Keim für den „Zweiten Rügischen Erbfolgekrieg“.

Ab 1328 eskalierte ein anderes Problem. König Ludwig der Bayer forderte von den Pommernherzögen die Huldigung für seinen Sohn Ludwig V. als Markgraf von Brandenburg. Die Pommernherzöge versuchten diesen folgenschweren Schritt mit einer Finte zu umgehen. Sie trugen Papst Johannes XXII. Pommern als Lehen an. Das half aber nur wenig. Der Konflikt um die Lehnsherrschaft Brandenburgs über Pommern schwelte weiter und führte auch zu Unstimmigkeiten im Greifenhaus. Mittendrin übernahmen Bogislaw V. und seine Brüder 1341 die selbstständige Herrschaft über ihr eigenes Territorium.

Immer wieder Konflikte
Der Konflikt mit Brandenburg aber blieb. In dieser Phase fand Bogislaw V. durch die Heirat mit Elisabeth von Polen einen Bundesgenossen. Erst 1348 konnte man in Pommern wegen Brandenburg etwas aufatmen. Der neue Kaiser Karl IV. erkannte die Reichsunmittelbarkeit aller Pommernherzöge an. Er belehnte sie „zur gesamten Hand“.

Tochter Elisabeth deutsche Kaiserin
Es kam noch besser: Bogislaw V. konnte seine Tochter Elisabeth, die am Hof ihres Großvaters in Krakau erzogen worden war, mit dem Kaiser verheiraten. Aus der Pommern-Prinzessin wurde eine deutsche Kaiserin. Das stärkte die Stellung der Pommernherzöge enorm.

1368 war dann wieder eine Zäsur. Es folgte die nächste große Pommern-Teilung. Östlich der Swine herrschte danach Bogislaw V., westlich der Swine regierten die Söhne seines zuvor verstorbenen Bruders Barnim IV. Wartislaw V., der Jüngste der Brüder, wurde mit dem vergleichsweise kleinen Gebiet um Neustettin abgefunden. Wie in anderen Teilen Deutschlands verzichteten die Pommernherzöge auch auf eine Primogenitur mit dem Recht des Erstgeborenen auf die Thronfolge. So kam es immer wieder neu zu territorialen Aufspaltungen, die für die Fürstenhäuser eine Machtminderung zur Folge hatten und Deutschland die Kleinstaaterei bescherte. Im Jahr 1372 wurde die Pommernteilung unter Bogislaw V. zur Dauerlösung. Sein nunmehriges Herzogtum hieß Pommern-Stolp.

Der Herzog, der nach dem Tod seiner ersten Frau in zweiter Ehe mit Adelheid von Braunschweig aus dem Hause der Welfen verheiratet war, zeugte mit ihr weitere vier Kinder und starb vor 650 Jahren, am 24. April 1374.

Die junge Herzoginwitwe überlebte ihn um über 30 Jahre. Aus seinen beiden Ehen hinterließ Bogislaw V. insgesamt sechs Kinder. Sein erster Nachfolger war Sohn Kasimir IV. aus seiner ersten Ehe. Nach dessen frühem Tod 1377 regierte Sohn Wartislaw VII. aus seiner zweiten Ehe.


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Kommentare

Chris Benthe am 24.04.24, 09:02 Uhr

Tolle Geschichts-Lektion ! Detailreich und spannend ! Das schafft Verbundenheit mit dem Eigenen, mit Land und Leuten.

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